22. ATP zur CLP-Verordnung
Auswirkungen auf Peressigsäure und Ameisensäure unter anderem im Agrar- und Stallbereich
Zum 01.05.2026 treten Anpassungen der Gefahrstoffeinstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) im Rahmen der 22. ATP (Adaptation to Technical Progress) in Kraft.
Betroffen sind unter anderem:
- BÜFA® Desinfect PA 3000 (Peressigsäure)
- Ameisensäure 75 % / FormicSafe® 75 K
- Ameisensäure 85 % / FormicSafe® 85 K / 85 S
Die Änderungen betreffen nicht nur die Einstufung und Kennzeichnung, sondern haben direkte Auswirkungen auf:
- Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern gemäß TRGS 510
- Gefährdungsbeurteilungen
- Einhaltung der in der Richtlinie 2012/18/EU („Seveso III-Richtlinie“) genannten Mengenschwellen
Für QS-Verantwortliche, QM, HSE und Einkauf ist eine strukturierte Neubewertung erforderlich.
Peressigsäure – deutliche Verschärfung der Gefahrenlage
Neue Einstufung ab 01.05.2026
Zusätzlich zur bisherigen Einstufung wird aufgenommen (Auszug):
- Acute Tox. 3 (H311 – Giftig bei Hautkontakt)
- Aquatic Acute 1 (H400)
- EUH071 – Wirkt ätzend auf die Atemwege
Unverändert bestehen u. a.:
- Org. Perox. F (H242)
- Acute Tox. 4 (H302)
- Acute Tox. 4 (H332)
- Skin Corr. 1B (H314)
- Eye Dam. 1 (H318)
- STOT SE 3 (H335)
- Aquatic Chronic 1 (H410)
Lagerklasse:
- 5.2 – Organische Peroxide
Störfallkategorien:
- H2 AKUT TOXISCH
- P6b Organische Peroxide
- E1 Gewässergefährdend
Unsere Einordnung für die Praxis
Peressigsäure vereint:
- akute Toxizität
- organisches Peroxid
- starke ätzende Wirkung
- Umweltgefährdung
- Störfallrelevanz
Obwohl Peressigsäure ein Gefahrstoff ist, bleibt BÜFA® Desinfect PA 3000 (Peressigsäure) ein hochwirksames Desinfektionsmittel mit breitem Wirkungsspektrum.
Sie ist insbesondere geeignet für:
- Seuchenfälle
- behördlich angeordnete Desinfektionsmaßnahmen
- Hochrisikobereiche
Konsequenzen für Qualitätssicherung \& Qualitätsmanagement
Für Qualitätsverantwortliche bedeutet dies:
- Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung gemäß GefStoffV
- Unterweisung der Anwender
- Überprüfung der Lagerung
- klare SOP „Seuchenfall vs. Routinebetrieb“
- Prüfung der Lagermengen
Strategisch sollte BÜFA® Desinfect PA 3000 künftig klar als:
Spezialprodukt für Seuchenfall und behördliche Desinfektion positioniert werden – nicht als Routine-Reinigungsmittel.
Für den routinemäßigen Einsatz im Stallbereich ist eine differenzierte Betrachtung sinnvoll.
Unsere Optionen für Sie
1. Gezielter Einsatz im Seuchenfall
- Anwendung ausschließlich durch unterwiesenes Personal
- klare SOP
- definierte Lager- und Einsatzstrategie
2. Angepasste Reinigungsstrategie im Routinebetrieb
Für die reguläre Stallreinigung stehen alternative Reinigungs- und Desinfektionsmittel zur Verfügung (z. B. Desinfect Hypo 2400, Des Form 4000 sowie weitere Stallreiniger).
Diese eignen sich für:
- Grundreinigung zwischen Belegungen
- Entfernung organischer Verschmutzungen
- Routine-Hygienemaßnahmen
Ihre Vorteile
- Klare Trennung von Reinigung und Desinfektion
- Reduzierte Gefahrstoffbelastung im Alltag
- Bedarfsgerechter Einsatz hochwirksamer Desinfektionsmittel
Ameisensäure 75 % – Übergang in akute Toxizität Kat. 3
Neue Einstufung
Änderung Ameisensäure75
Neu hinzugekommen:
- Acute Tox. 3 (H331 – Giftig bei Einatmen)
- Met. Corr. 1 (H290)
Lagerklasse neu:
- 6.1C – Brennbare, akut toxische Kat. 3
Störfallkategorie:
- H2 AKUT TOXISCH
- Unterliegt der ChemVerbotsV
Bewertung für Einkauf und Compliance
Die Einstufung als Acute Tox. 3 bedeutet:
- Kennzeichnung mit dem Piktogramm „Giftig“ (Totenkopf)
- erhöhte Abgabeanforderungen
- erhöhte Abgabedokumentationspflichten
- möglicher Sachkundenachweis im Vertrieb
- Änderung der Lagerklasse (8A → 6.1C)
- Anpassung interner SOPs
Für den Einkauf verschiebt sich die Bewertung von:
- Preis pro Liter
hin zu:
- Gesamtbetriebskosten unter regulatorischer Betrachtung
Unsere Lösung für Sie
Konzentrationsanpassung auf 72,5–73,5 %
Ihre Vorteile
- Keine Einstufung als „giftig“
- Keine Kennzeichnung mit dem Piktogramm „Giftig“ (Totenkopf)
- Keine zusätzlichen Abgabeverpflichtungen
- Keine Änderung bei den Lageranforderungen
- Technisch vergleichbare Anwendung
- Versorgungssicherheit durch angepasste Lieferstruktur
Für QS und Einkauf bedeutet dies: Reduzierung regulatorischer Komplexität bei gleichbleibender Funktionalität.
Ameisensäure 85 % – zusätzliche Entflammbarkeit
Neue Einstufung
Änderung_Ameisensäure85
Neu hinzugekommen:
- Flam. Liq. 3 (H226 – Flüssigkeit und Dampf entzündbar)
- Met. Corr. 1 (H290)
Lagerklasse neu:
- 3 – Entzündbare Flüssigkeiten
(vorher 6.1C)
Störfallkategorie:
- H2 AKUT TOXISCH
- P5c ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEITEN
Organisatorische Auswirkungen
Der Lagerklassenwechsel ist hier besonders relevant:
- Brandschutzprüfung und Anpassung des Brandschutzkonzepts
- mögliche EX-Zonen-Prüfung - ggf. Anpassung interner Sicherheitskonzepte
- Überarbeitung des IBC- oder Tanklagerkonzept
- Versicherungsrelevanz - Dokumentation gemäß GefStoffV
- Überprüfung der maximal zulässigen Lagermengen
- Prüfung weiterer Anforderungen gemäß TRGS 510
Gerade größere Betriebe mit IBC- oder Tanklager sind betroffen.
Unsere Optionen für Sie
Option 1: Gepufferte 85 %-Variante
- Verbesserte Handhabung
- reduzierte Dampfbelastung
- bessere Materialverträglichkeit
Hinweis: Die regulatorische Einstufung richtet sich weiterhin nach der freien Säurekonzentration.
Option 2: Kontrakt- und Abrufmodell
- Reduzierte Vor-Ort-Lagermenge
- Just-in-Time-Belieferung
- vertraglich gesicherte Jahresmenge
Ihre Vorteile
- Minimierung der gelagerten Gefahrstoffmenge
- Entlastung bei Lagerklassen- und Brandschutzanforderungen
- Kein zusätzlicher Investitionsbedarf
- Planungssicherheit
Änderung in der Übersicht:
| Produkt | Neue Gefahrenklassen (Auszug) | Kennzeichnungsrelevante Änderungen | Neue Lagerklasse | Störfallkategorie |
|---|---|---|---|---|
|
BÜFA® Desinfect PA 3000 (Peressigsäure) |
Acute Tox. 3 (H311) Aquatic Acute 1 (H400) |
Erweiterte akute Toxizität EUH071 (ätzend auf Atemwege) |
Bleibt gleich | H2, P6b, E1 |
| Ameisensäure 75 % |
Acute Tox. 3 (H331) Met. Corr. 1 (H290) |
Einstufung als akut toxisch Kat. 3 | 6.1C | H2, ChemVerbotsV |
| Ameisensäure 85 % |
Flam. Liq. 3 (H226) Met. Corr. 1 (H290) |
Zusätzliche Entflammbarkeit | 3 (entzündbare Flüssigkeiten) | H2, P5c |
🔥Lagerklasse-Wechsel (85 % besonders relevant)
☣ Akute Toxizität Kat. 3 (75 % & Peressigsäure)
🌍 Umweltgefährdung (Peressigsäure)
Audit- und Compliance-Perspektive
Relevanz insbesondere in den Bereichen Risikomanagement, Umgang mit Gefahrstoffen, Infrastruktur sowie Schulungsnachweise finden sich gemäß IFS Food in den Themenbereichen:
- 1.2 Risikomanagement
- 4.9 Umgang mit Gefahrstoffen
- 5.1 Infrastruktur
- 5.4 Wartung & technische Einrichtungen
Unternehmen und Betriebe sollten folgendes prüfen:
- Wurde die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert?
- Ist der Lagerklassenwechsel dokumentiert?
- Gibt es eine SOP für den Seuchenfall?
- Sind Unterweisungen dokumentiert?
- Wurde die maximale Lagermenge bewertet?
QS-System Landwirtschaft
Relevante Prüfpunkte:
- Sichere Lagerung von Betriebsmitteln
- Anforderung an Betriebsmittel
- Trennung von Futtermitteln
- Dokumentierte Schulungen
- Minimierung von Kontaminationsrisiken
Insbesondere BÜFA®Desinfect PA 3000 (Peressigsäure) (5.2) kann im Audit kritisch hinterfragt werden.
Strategische Handlungsempfehlung
Unternehmen sollten jetzt:
- Gefährdungsbeurteilungen aktualisieren
- Lagerklassen prüfen
- Brandschutzkonzept evaluieren
- Lagermengen neu bewerten
- Reinigungs- vs. Desinfektionsstrategie differenzieren
- Kontrakt- oder Abrufmodelle prüfen
- Einkauf strategisch neu bewerten
Fazit
Die 22. ATP ist keine rein formale Einstufungs- und Kennzeichnungsänderung.
Sie betrifft:
- Organisationsstruktur
- Risikomanagement
- Infrastruktur
- Beschaffungsstrategie
Betriebe, die jetzt proaktiv reagieren, sichern nicht nur ihre Compliance – sie reduzieren langfristig operative Risiken.
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Unser Produkt
FormicSave® 85 S Silierzusatzstoffe (Feed) (Ameisensäure 85 %)
FormicSave® LC (Gepufferte Ameisensäure)
BÜFA® Desinfect PA 3000 (Peressigsäure 15%)
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Quellenangaben:
- Europäisches Parlament & Rat der Europäischen Union (2008): Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP). Amtsblatt der Europäischen Union L 353 vom 31.12.2008. Verfügbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32008R1272 [Zugriff am: 13.02.2026]
- Europäische Kommission (2023): Anpassung an den technischen Fortschritt (22. ATP) zur Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Amtsblatt der Europäischen Union. Verfügbar unter: https://eur-lex.europa.eu [Zugriff am: 13.02.2026]
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/ [Zugriff am: 13.02.2026]
- Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS): TRGS 510 – Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Verfügbar unter: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-510.html [Zugriff am: 13.02.2026]
- Europäisches Parlament & Rat der Europäischen Union (2012): Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten. Verfügbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32012R0528 [Zugriff am: 13.02.2026]
- IFS Management GmbH (aktuelle Version): IFS Food Standard – Anforderungen an Qualitäts- und Produktsicherheitsmanagementsysteme. Verfügbar unter: https://www.ifs-certification.com [Zugriff am: 13.02.2026]
- QS Qualität und Sicherheit GmbH: Leitfaden Landwirtschaft / Futtermittelwirtschaft – Anforderungen an Betriebsmittel und Gefahrstoffe. Verfügbar unter: https://www.q-s.de [Zugriff am: 13.02.2026]
- Produktunterlagen und Einstufungsinformationen des Herstellers, Interne Dokumente zur Gefahreneinstufung von Peressigsäure, Ameisensäure 75 % und Ameisensäure 85 %. Stand: 01.05.2026.
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