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22. ATP zur CLP-Verordnung

Auswirkungen auf Peressigsäure und Ameisensäure unter anderem im Agrar- und Stallbereich

Zum 01.05.2026 treten Anpassungen der Gefahrstoffeinstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) im Rahmen der 22. ATP (Adaptation to Technical Progress) in Kraft.

Betroffen sind unter anderem:

  • BÜFA® Desinfect PA 3000 (Peressigsäure)
  • Ameisensäure 75 % / FormicSafe® 75 K
  • Ameisensäure 85 % / FormicSafe® 85 K / 85 S

Die Änderungen betreffen nicht nur die Einstufung und Kennzeichnung, sondern haben direkte Auswirkungen auf:

  • Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern gemäß TRGS 510
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Einhaltung der in der Richtlinie 2012/18/EU („Seveso III-Richtlinie“) genannten Mengenschwellen

Für QS-Verantwortliche, QM, HSE und Einkauf ist eine strukturierte Neubewertung erforderlich.


Peressigsäure – deutliche Verschärfung der Gefahrenlage

Neue Einstufung ab 01.05.2026

Zusätzlich zur bisherigen Einstufung wird aufgenommen (Auszug):

  • Acute Tox. 3 (H311 – Giftig bei Hautkontakt)
  • Aquatic Acute 1 (H400)
  • EUH071 – Wirkt ätzend auf die Atemwege

Unverändert bestehen u. a.:

  • Org. Perox. F (H242)
  • Acute Tox. 4 (H302)
  • Acute Tox. 4 (H332)
  • Skin Corr. 1B (H314)
  • Eye Dam. 1 (H318)
  • STOT SE 3 (H335)
  • Aquatic Chronic 1 (H410)

Lagerklasse:

  • 5.2 – Organische Peroxide

Störfallkategorien:

  • H2 AKUT TOXISCH
  • P6b Organische Peroxide
  • E1 Gewässergefährdend

Unsere Einordnung für die Praxis

Peressigsäure vereint:

  • akute Toxizität
  • organisches Peroxid
  • starke ätzende Wirkung
  • Umweltgefährdung
  • Störfallrelevanz

Obwohl Peressigsäure ein Gefahrstoff ist, bleibt BÜFA® Desinfect PA 3000 (Peressigsäure) ein hochwirksames Desinfektionsmittel mit breitem Wirkungsspektrum.

Sie ist insbesondere geeignet für:

  • Seuchenfälle
  • behördlich angeordnete Desinfektionsmaßnahmen
  • Hochrisikobereiche

Konsequenzen für Qualitätssicherung \& Qualitätsmanagement

Für Qualitätsverantwortliche bedeutet dies:

  • Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung gemäß GefStoffV
  • Unterweisung der Anwender
  • Überprüfung der Lagerung
  • klare SOP „Seuchenfall vs. Routinebetrieb“
  • Prüfung der Lagermengen

Strategisch sollte BÜFA® Desinfect PA 3000 künftig klar als:

Spezialprodukt für Seuchenfall und behördliche Desinfektion positioniert werden – nicht als Routine-Reinigungsmittel.

Für den routinemäßigen Einsatz im Stallbereich ist eine differenzierte Betrachtung sinnvoll.

Unsere Optionen für Sie

1. Gezielter Einsatz im Seuchenfall

  • Anwendung ausschließlich durch unterwiesenes Personal
  • klare SOP
  • definierte Lager- und Einsatzstrategie

2. Angepasste Reinigungsstrategie im Routinebetrieb

Für die reguläre Stallreinigung stehen alternative Reinigungs- und Desinfektionsmittel zur Verfügung (z. B. Desinfect Hypo 2400, Des Form 4000 sowie weitere Stallreiniger).

Diese eignen sich für:

  • Grundreinigung zwischen Belegungen
  • Entfernung organischer Verschmutzungen
  • Routine-Hygienemaßnahmen

Ihre Vorteile

  • Klare Trennung von Reinigung und Desinfektion
  • Reduzierte Gefahrstoffbelastung im Alltag
  • Bedarfsgerechter Einsatz hochwirksamer Desinfektionsmittel

Ameisensäure 75 % – Übergang in akute Toxizität Kat. 3

Neue Einstufung

Änderung Ameisensäure75

Neu hinzugekommen:

  • Acute Tox. 3 (H331 – Giftig bei Einatmen)
  • Met. Corr. 1 (H290)

Lagerklasse neu:

  • 6.1C – Brennbare, akut toxische Kat. 3

Störfallkategorie:

  • H2 AKUT TOXISCH
  • Unterliegt der ChemVerbotsV

Bewertung für Einkauf und Compliance

Die Einstufung als Acute Tox. 3 bedeutet:

  • Kennzeichnung mit dem Piktogramm „Giftig“ (Totenkopf)
  • erhöhte Abgabeanforderungen
  • erhöhte Abgabedokumentationspflichten
  • möglicher Sachkundenachweis im Vertrieb
  • Änderung der Lagerklasse (8A → 6.1C)
  • Anpassung interner SOPs

Für den Einkauf verschiebt sich die Bewertung von:

  • Preis pro Liter

hin zu:

  • Gesamtbetriebskosten unter regulatorischer Betrachtung

Unsere Lösung für Sie

Konzentrationsanpassung auf 72,5–73,5 %

Ihre Vorteile

  • Keine Einstufung als „giftig“
  • Keine Kennzeichnung mit dem Piktogramm „Giftig“ (Totenkopf)
  • Keine zusätzlichen Abgabeverpflichtungen
  • Keine Änderung bei den Lageranforderungen
  • Technisch vergleichbare Anwendung
  • Versorgungssicherheit durch angepasste Lieferstruktur

Für QS und Einkauf bedeutet dies: Reduzierung regulatorischer Komplexität bei gleichbleibender Funktionalität.


Ameisensäure 85 % – zusätzliche Entflammbarkeit

Neue Einstufung

Änderung_Ameisensäure85

Neu hinzugekommen:

  • Flam. Liq. 3 (H226 – Flüssigkeit und Dampf entzündbar)
  • Met. Corr. 1 (H290)

Lagerklasse neu:

  • 3 – Entzündbare Flüssigkeiten

    (vorher 6.1C)

Störfallkategorie:

  • H2 AKUT TOXISCH
  • P5c ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEITEN

Organisatorische Auswirkungen

Der Lagerklassenwechsel ist hier besonders relevant:

  • Brandschutzprüfung und Anpassung des Brandschutzkonzepts
  • mögliche EX-Zonen-Prüfung - ggf. Anpassung interner Sicherheitskonzepte
  • Überarbeitung des IBC- oder Tanklagerkonzept
  • Versicherungsrelevanz - Dokumentation gemäß GefStoffV
  • Überprüfung der maximal zulässigen Lagermengen
  • Prüfung weiterer Anforderungen gemäß TRGS 510

Gerade größere Betriebe mit IBC- oder Tanklager sind betroffen.

Unsere Optionen für Sie

Option 1: Gepufferte 85 %-Variante

  • Verbesserte Handhabung
  • reduzierte Dampfbelastung
  • bessere Materialverträglichkeit

Hinweis: Die regulatorische Einstufung richtet sich weiterhin nach der freien Säurekonzentration.

Option 2: Kontrakt- und Abrufmodell

  • Reduzierte Vor-Ort-Lagermenge
  • Just-in-Time-Belieferung
  • vertraglich gesicherte Jahresmenge

Ihre Vorteile

  • Minimierung der gelagerten Gefahrstoffmenge
  • Entlastung bei Lagerklassen- und Brandschutzanforderungen
  • Kein zusätzlicher Investitionsbedarf
  • Planungssicherheit

Änderung in der Übersicht:

Produkt Neue Gefahrenklassen (Auszug) Kennzeichnungsrelevante Änderungen Neue Lagerklasse Störfallkategorie
BÜFA® Desinfect PA 3000
(Peressigsäure)
Acute Tox. 3 (H311)
Aquatic Acute 1 (H400)
Erweiterte akute Toxizität
EUH071 (ätzend auf Atemwege)
Bleibt gleich H2, P6b, E1
Ameisensäure 75 % Acute Tox. 3 (H331)
Met. Corr. 1 (H290)
Einstufung als akut toxisch Kat. 3 6.1C H2, ChemVerbotsV
Ameisensäure 85 % Flam. Liq. 3 (H226)
Met. Corr. 1 (H290)
Zusätzliche Entflammbarkeit 3 (entzündbare Flüssigkeiten) H2, P5c

🔥Lagerklasse-Wechsel (85 % besonders relevant)

☣ Akute Toxizität Kat. 3 (75 % & Peressigsäure)

🌍 Umweltgefährdung (Peressigsäure)


Audit- und Compliance-Perspektive

Relevanz insbesondere in den Bereichen Risikomanagement, Umgang mit Gefahrstoffen, Infrastruktur sowie Schulungsnachweise finden sich gemäß IFS Food in den Themenbereichen:

  • 1.2 Risikomanagement
  • 4.9 Umgang mit Gefahrstoffen
  • 5.1 Infrastruktur
  • 5.4 Wartung & technische Einrichtungen

Unternehmen und Betriebe sollten folgendes prüfen:

  • Wurde die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert?
  • Ist der Lagerklassenwechsel dokumentiert?
  • Gibt es eine SOP für den Seuchenfall?
  • Sind Unterweisungen dokumentiert?
  • Wurde die maximale Lagermenge bewertet?

QS-System Landwirtschaft

Relevante Prüfpunkte:

  • Sichere Lagerung von Betriebsmitteln
  • Anforderung an Betriebsmittel
  • Trennung von Futtermitteln
  • Dokumentierte Schulungen
  • Minimierung von Kontaminationsrisiken

Insbesondere BÜFA®Desinfect PA 3000 (Peressigsäure) (5.2) kann im Audit kritisch hinterfragt werden.


Strategische Handlungsempfehlung

Unternehmen sollten jetzt:

  1. Gefährdungsbeurteilungen aktualisieren
  2. Lagerklassen prüfen
  3. Brandschutzkonzept evaluieren
  4. Lagermengen neu bewerten
  5. Reinigungs- vs. Desinfektionsstrategie differenzieren
  6. Kontrakt- oder Abrufmodelle prüfen
  7. Einkauf strategisch neu bewerten

Fazit

Die 22. ATP ist keine rein formale Einstufungs- und Kennzeichnungsänderung.

Sie betrifft:

  • Organisationsstruktur
  • Risikomanagement
  • Infrastruktur
  • Beschaffungsstrategie

Betriebe, die jetzt proaktiv reagieren, sichern nicht nur ihre Compliance – sie reduzieren langfristig operative Risiken.


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Entscheiden Sie sich für den Kauf bei BÜFA, profitieren Sie von:

  1. Produkte, die den regulatorischen Anforderungen entsprechen.
  2. Zuverlässiger Verfügbarkeit durch moderne Lagerlogistik.
  3. Flexiblen Verpackungs- und Lieferoptionen.
  4. Einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit für maßgeschneiderte Lösungen.

Unser Produkt

Ameisensäure 75%

FormicSave® 85 S Silierzusatzstoffe (Feed) (Ameisensäure 85 %)

FormicSave® LC (Gepufferte Ameisensäure)

BÜFA® Desinfect PA 3000 (Peressigsäure 15%)

Falls Sie spezielle Produkte wünschen, passen wir unser Angebot flexibel an Ihre Anforderungen an – sprechen Sie uns einfach an, und wir entwickeln gemeinsam die ideale Lösung für Ihre Produktion!



Quellenangaben:

  • Europäisches Parlament & Rat der Europäischen Union (2008): Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP). Amtsblatt der Europäischen Union L 353 vom 31.12.2008. Verfügbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32008R1272 [Zugriff am: 13.02.2026]
  • Europäische Kommission (2023): Anpassung an den technischen Fortschritt (22. ATP) zur Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Amtsblatt der Europäischen Union. Verfügbar unter: https://eur-lex.europa.eu [Zugriff am: 13.02.2026]
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/ [Zugriff am: 13.02.2026]
  • Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS): TRGS 510 – Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Verfügbar unter: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-510.html [Zugriff am: 13.02.2026]
  • Europäisches Parlament & Rat der Europäischen Union (2012): Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten. Verfügbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32012R0528 [Zugriff am: 13.02.2026]
  • IFS Management GmbH (aktuelle Version): IFS Food Standard – Anforderungen an Qualitäts- und Produktsicherheitsmanagementsysteme. Verfügbar unter: https://www.ifs-certification.com [Zugriff am: 13.02.2026]
  • QS Qualität und Sicherheit GmbH: Leitfaden Landwirtschaft / Futtermittelwirtschaft – Anforderungen an Betriebsmittel und Gefahrstoffe. Verfügbar unter: https://www.q-s.de [Zugriff am: 13.02.2026]
  • Produktunterlagen und Einstufungsinformationen des Herstellers, Interne Dokumente zur Gefahreneinstufung von Peressigsäure, Ameisensäure 75 % und Ameisensäure 85 %. Stand: 01.05.2026.

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